Bergstraße 40-42 | 46117 Oberhausen
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Fernsehversorgung

Bekanntlich hat der Gesetzgeber die Kabelgebühren aus den Nebenkosten (Betriebskosten) gestrichen. 

Das Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. 
Unsere Nutzer müssen bzw. können Ihre Fernsehempfangsart / Ihren Anbieter frei wählen.

Informationsschreiben sind bereits an eine Vielzahl der GE-WO Nutzern postalisch versendet worden.

Alle anderen Nutzer werden zeitnah, spätestens im Mai, informiert.